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   OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11   

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https://dejure.org/2013,38344
OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11 (https://dejure.org/2013,38344)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09.12.2013 - 1 KN 215/11 (https://dejure.org/2013,38344)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 09. Dezember 2013 - 1 KN 215/11 (https://dejure.org/2013,38344)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 2 S. 4 BauGB; § 12 Abs. 1 S. 1 BauGB; § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BauGB; § 26 Abs. 3 Nr. 1 NGO; § 6 Abs. 3 Nr. 1 BImSchG
    Durchführung des Vorhabens durch den Vorhabenträger i.R.e. Rücktrittsrechts für den Eigentümer des Plangrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchführung des Vorhabens durch den Vorhabenträger i.R.e. Rücktrittsrechts für den Eigentümer des Plangrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rücktrittsrecht vorbehalten: Vorhabenträger ist nicht an Durchführung gehindert!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Antrag gegen Geflügelgroßschlachterei in Wietzen erfolglos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Durchführung des Vorhabens durch den Vorhabenträger i.R.e. Rücktrittsrechts für den Eigentümer des Plangrundstücks

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Schlachtbetrieb scheitert nicht wegen Rücktrittsrechts vom Eigentumserwerb

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Antrag gegen Geflügelgroßschlachterei in Wietzen erfolglos

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan für Schlachtbetrieb scheitert nicht wegen Rücktrittsrechts vom Eigentumserwerb

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Entwickler muss noch nicht Grundstückseigentümer sein! (IBR 2014, 1330)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2014, 354
  • BauR 2014, 811
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10

    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11
    Das BVerwG geht jedenfalls für das Planfeststellungsrecht davon aus, dass selbst bei einer Überschreitung von Grenzwerten die Belastung einer neuen Anlage nicht zuzurechnen ist, wenn insgesamt eine Verbesserung der Immissionssituation eintritt (Rubel, aaO S. 472; BVerwG, Urt. v. 15.12.2011 - 7 A 11.10 -, NVwZ 2012, 1120).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2013 - 2 D 102/11

    Rechtmäßigkeit der Änderung eines Bebauungsplans hinsichtlich der Festsetzungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11
    § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB verlangt lediglich, die im förmlichen Beteiligungsverfahren der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen dem Rat zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen (OVG Münster, Urt. v. 15.4.2011 - 7 D 68/10.NE -, juris; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 29.1.2013 - 2 D 102/11.NE -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 7 D 68/10

    Zulässigkeit der Aufstellung eines Bebauungsplans als Maßnahme der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11
    § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB verlangt lediglich, die im förmlichen Beteiligungsverfahren der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen dem Rat zur Prüfung und Entscheidung vorzulegen (OVG Münster, Urt. v. 15.4.2011 - 7 D 68/10.NE -, juris; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 29.1.2013 - 2 D 102/11.NE -, juris).
  • OVG Sachsen, 13.10.2011 - 1 C 9/09

    Möglichkeit der ortsrechtlichen Ausgestaltung des baurechtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11
    Zwar kann ein Konflikttransfer bei detaillierten Vorhabenplänen erschwert sein (OVG Bautzen, Urt. v. 13.10.2011 - 1 C 9/09 -, BRS 78 Nr. 60); vorliegend lässt der Plan aber noch genügend Spielraum, um den Standort des Filters nachträglich festzulegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 10 D 129/05
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11
    Grundsätzlich gilt: Dem Gemeinderat dürfen keine Stellungnahmen vorenthalten werden, andernfalls liegt ein Abwägungsfehler vor (Korbmacher, in: Brügelmann, § 3 Rn. 75; OVG Münster, Urt. v. 3.5.2007 - 10 D 129/05.NE -, NZBau 2007, 500).
  • VG Saarlouis, 10.03.2006 - 1 K 32/05

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen Erweiterung eines Schlachtbetriebes im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11
    Das VG Saarlouis ist in einem Urteil v. 10. März 2006 (- 1 K 32/05, 1 K 22/04 -, juris) zu dem Ergebnis gelangt, die Vergrößerung einer Landschlachterei sei nicht mehr gebietsverträglich für ein Mischgebiet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 7 D 34/06
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11
    Anregungen, die nicht aus der Auslegungsphase stammen, unterliegen nicht dem Delegationsverbot, das für die Entscheidung über Stellungnahmen aus der Auslegungsphase angenommen wird (Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/ Bielenberg, BauGB, Stand Dez. 2013, § 3 Rn. 58; OVG Münster, Urt. v. 26.4.2007 - 7 D 34/06.NE -, juris).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11
    Schließlich liegt eine Verletzung auch vor, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen diesen in einer Weise vorgenommen wurde, die zur objektiven Gewichtigkeit der Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 -, BVerwGE 34, 301).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11
    Denn Mängel dieser Beschlüsse berühren nicht die Wirksamkeit des Planes (BVerwG, B. v. 15.4.1988 - 4 N 4.87 -, BVerwGE 79, 200: "Die vorgelegte Frage ist dahin zu beantworten, daß ein Bebauungsplan bundesrechtlich nicht deshalb nichtig ist, weil Ratsbeschlüsse, die im Verfahren zu seiner Aufstellung vor dem Satzungsbeschluß (§ 10 BBauG/BauGB) gefaßt worden sind, infolge der Mitwirkung befangener Gemeinderäte (nach Landesrecht) rechtswidrig sind.").
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 7.92

    Bauplanungsrecht: Baurechtliche Zulässigkeit immissionsschutzrechtlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 09.12.2013 - 1 KN 215/11
    Jedoch herrscht Einigkeit darüber, dass es dem Plangeber unbenommen ist, die atypische Eigenart des grundsätzlich im Mischgebiet störenden Betriebes nachzuweisen (Fickert/Fieseler, BauNVO, § 6 Rn. 12; BVerwG, Urt. v. 24.9.1992 - 7 C 7.92 -, DVBl 1993, 111 = BRS 54 Nr. 56).
  • VGH Bayern, 20.04.2011 - 15 N 10.1320

    Raumordnungsziel, "Soll"-Struktur, Abweichungsvoraussetzungen, Bestimmtheit,

  • BVerwG, 06.10.2011 - 4 BN 19.11

    Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Beurteilung

  • OVG Niedersachsen, 10.08.2010 - 1 KN 218/07

    Mangelfreie Abwägung über die Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes für

  • OVG Niedersachsen, 06.08.2013 - 1 KN 217/11

    Anordnung der Bekanntmachung eines Bebauungsplanes durch den Bürgermeister und

  • VGH Bayern, 11.04.2011 - 9 N 10.1124

    Normenkontrollantrag des Nachbarn; kein gebietsübergreifender

  • OVG Saarland, 31.10.2000 - 2 N 4/99

    Feststellung der Nichtigkeit eines Bebauungsplanes; Vorliegen eines Mangels bei

  • VG Göttingen, 28.04.2005 - 2 B 409/04

    Nachbarschutz gegen einen Verbrauchermarkt (Lidl) auf Grund vorhabenbezogenen

  • VGH Bayern, 11.05.2018 - 15 N 17.1175

    Normenkontrolle - Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans (insb.

    Sind der Vorhabenträger und der Eigentümer der zu überbauenden Flächen nicht personenidentisch und hat der vom Vorhabenträger verschiedene Eigentümer den Durchführungsvertrag nicht mitunterschrieben (vgl. BVerwG, B.v. 6.10.2011 - 4 BN 19.11 - ZfBR 2012, 38 = juris Rn. 3), kann den Anforderungen des § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB allenfalls Genüge getan sein, wenn der Vorhabenträger spätestens im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses eine privatrechtlich gesicherte Befugnis innehat, aufgrund derer er gegenüber dem Eigentümer zur Bebauung der Grundstücke entsprechend den Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes befugt ist (BayVGH, U.v. 24.7.2001 - 1 N 00.1574 - NVwZ-RR 2002, 260 = juris Rn. 57; U.v. 20.4.2011 - 15 N 10.1320 - BayVBl. 2012, 110 = juris Rn. 84; SächsOVG, B.v. 9.4.2008 - 1 BS 448/07 - juris Rn. 5; NdsOVG, U.v. 9.12.2013 - 1 KN 215/11 - BauR 2014, 811 = juris Rn. 28; Krautzberger in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautz-berger, BauGB, Stand: Oktober 2017, § 12 Rn. 63).

    Auch wenn ursprünglich ein Gestattungsvertrag zwischen dem Beigeladenen und dem Freistaat in Diskussion gestanden haben mag, ist es - unabhängig von der Frage, ob eine solche rein schuldrechtliche Vereinbarung ohne dingliche Sicherung bzw. ohne qualifizierte Anwartschaftsposition z.B. in der Form eines durch Auflassungsvormerkung abgesicherten Eigentumsübertragungsanspruchs ausgereicht hätte (vgl. BayVGH, U.v. 24.7.2001 - 1 N 00.1574 - NVwZ-RR 2002, 260 = juris Rn. 57; NdsOVG, U.v. 9.12.2013 - 1 KN 215/11 - BauR 2014, 811 = juris Rn. 28; Spieß in Jäde u.a., BauGB/BauNVO, 8. Aufl. 2017, zu § 12 BauGB Rn. 16) - nach dem übereinstimmenden Bekunden der Verfahrensbeteiligten mangels Unterschrift auf Seiten des Freistaats nicht zu einem entsprechenden Vertragsabschluss gekommen.

  • OVG Niedersachsen, 15.06.2017 - 1 MN 3/17

    Waldabstand in der Abwägung

    Zwar kann sich aus fachlichen Stellungnahmen ergeben, dass konkrete Gefahren für die künftigen Bewohner nicht gegeben sind und andererseits auch keine Gefährdung für die Bestockung des Waldes entsteht und damit eine Verringerung der Mindestabstände möglich wird (vgl. Urteile d. Sen. v. 9.12.2013 - 1 KN 215/11 -, BRS 81 Nr. 49; v. 6.8.2013 - 1 KN 217/11 -, ZfBR 2014, 64; BayVGH, Urt. v. 29.10.1998 - 2 N 95.2824 -, juris, Rdnr. 35 f.).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 27/14

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Bebauungsplan; ergänzendes Verfahren;

    Dies reicht nach den Umständen des Falles (hier: ausgekieste Tagebaurestflächen im Außenbereich) für die Annahme einer privatrechtlich hinreichend gesicherten Verfügungsbefugnis ("Baubefugnis") der Beigeladenen für die Grundstücke im Plangebiet aus (vgl. NdsOVG, NK-Urt. v. 9. Dezember 2013 - 1 KN 215/11 - juris Rn. 28 m. w. N.; zur Abgrenzung vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris Rn. 130; NK-Urt. v. 12. Januar 2010 - 1 D 11/07 -, juris Rn. 115).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 7/14

    Normenkontrolle; Verbandsklage; vorhabenbezogener Bebauungsplan; ergänzendes

    Dies reicht nach den Umständen des Falles (hier: ausgekieste Tagebaurestflächen im Außenbereich) für die Annahme einer privatrechtlich hinreichend gesicherten Verfügungsbefugnis ("Baubefugnis") der Beigeladenen für die Grundstücke im Plangebiet aus (vgl. NdsOVG, NK-Urt. v. 9. Dezember 2013 - 1 KN 215/11 - juris Rn. 28 m. w. N.; zur Abgrenzung vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris Rn. 130; NK-Urt. v. 12. Januar 2010 - 1 D 11/07 -, juris Rn. 115).
  • OVG Sachsen, 23.08.2016 - 1 C 11/14

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Nachbargemeinde;

    Dies reicht nach den Umständen des Falles (hier: ausgekieste Tagebaurestflächen im Außenbereich) für die Annahme einer privatrechtlich hinreichend gesicherten Verfügungsbefugnis ("Baubefugnis") der Beigeladenen für die Grundstücke im Plangebiet aus (vgl. NdsOVG, NK-Urt. v. 9. Dezember 2013 - 1 KN 215/11 - juris Rn. 28 m. w. N.; zur Abgrenzung vgl. SächsOVG, NK-Urt. v. 7. Dezember 2007 - 1 D 18/06 -, juris Rn. 130; NK-Urt. v. 12. Januar 2010 - 1 D 11/07 -, juris Rn. 115).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2015 - 1 KN 142/13

    Abwägungsgebot; Bebauungsplan; FFH Verträglichkeitsprüfung; Präklusion;

    Die Mitwirkung des Bürgermeisters und des Ratsherren J. an der Fassung des Satzungsbeschlusses führt schon deshalb nicht zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans, weil das Vertretungsverbot des § 41 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 NKomVG nach § 41 Abs. 3 Nr. 1 NKomVG nicht für die Beratung und Entscheidung über Rechtsnormen gilt (vgl. schon Senatsurt. v. 9.12.2013 - 1 KN 215/11 -, juris Rn. 32).
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